Teilnahmebedingungen

WM-Gewinnspiel

 

1. Allgemeine Bedingungen

Diese Teilnahmebedingungen (im Folgenden bezeichnet als „Teilnahmebedingungen“) gelten für die Teilnahme am Gewinnspiel im Rahmen der Fußball WM 2026 (im Folgenden „Gewinnspiel“). Veranstalter des Gewinnspiels ist die Trenkwalder Personaldienste GmbH, Trenkwalder Personaldienste GmbH, Werner-Eckert-Straße 6, 81829 München (im Folgenden „Veranstalter“).

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit den folgenden Gewinnspielbedingungen einverstanden. Das Gewinnspiel läuft vom 10.06.2026 bis 28.06.2026 um 23:59 Uhr.

Der Veranstalter verlost 1 × 2 Tickets für das Final-Spiel der Fussballweltmeisterschaft 2026 am 19.07.2026 in New York inkl. Hin-/Rückflüge & Hotelübernachtungen für drei Nächte in New York im Hotel Residence Inn by Marriott Manhattan / Central Park (★★★★) oder einer vergleichbaren Unterkunft im Standard-Doppelzimmer, ohne Verpflegung für zwei Personen (im Folgenden die „Reise“).


2. Teilnahmebedingungen Reise

Die Reise wird ausschließlich durch den Veranstalter organisiert und durchgeführt. Mit Annahme des Gewinns kommt hinsichtlich der Reiseleistungen ein Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen Gewinner und Veranstalter bzw. den von diesem beauftragten Leistungserbringern zustande. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Reise ist, dass der Gewinner und seine Begleitperson sämtliche Einreisebestimmungen für die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zeitpunkt des Reiseantritts erfüllen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend: ein gültiger Reisepass, ggf. erforderliche Visa oder elektronische Einreisegenehmigungen (z. B. eTA / ESTA), das Nichtbestehen von Einreiseverboten, keine einreisehindernden Voraufenthalte oder Staatsangehörigkeiten, die eine Einreise unmöglich machen, keine sonstigen Umstände, die eine Einreise nach den jeweils geltenden nationalen Vorschriften ausschließen.

Die Gewinner sind selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie und die von ihnen bestimmten Begleitpersonen die Voraussetzungen für eine Einreise und einen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika erfüllen. Der Veranstalter ist berechtigt, einer Person den Gewinn vor Reiseantritt zu entziehen, sofern objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Einreisebestimmungen nicht erfüllt werden können oder eine Einreise mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verweigert werden wird. In diesem Fall verfällt der Gewinn ersatzlos. Ein Anspruch auf Ersatz, Umbuchung oder Barauszahlung besteht nicht. Wird dem Gewinner oder der Begleitperson die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika durch die zuständigen Behörden verweigert, besteht kein Anspruch auf (Teil-)Auszahlung, Ersatzleistungen, Umbuchung oder sonstige Kompensation. Sämtliche hierdurch entstehenden Mehrkosten – insbesondere für Rückreise, Umbuchungen, zusätzliche Unterbringung oder Verpflegung – sind von der betroffenen Person selbst zu tragen und eigenständig zu organisieren. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Entscheidungen von Einreise- oder Grenzbehörden. Ein Rechtsanspruch auf den Gewinn oder dessen Realisierung besteht nicht.

Der Veranstalter wählt das Hotel aus. Der Gewinner und seine Begleitperson erhalten einen Economy-Class Flug am 17.07.2026 von Frankfurt am Main (FRA) nach New York Newark (EWR) und am 20.07.2026 von New York (JFK) nach Frankfurt am Main (FRA) (Ankunft am 21.07.2026). Der Veranstalter wählt und bucht die Flüge. Darüber hinaus enthält die Reise drei (3) Übernachtungen für den Gewinner und seine Begleitperson im Doppelzimmer eines vom Veranstalter ausgewählten 4-Sterne Hotels. Zur Buchung sind die persönlichen Daten der Reisenden dem Veranstalter zur Verfügung zu stellen.

Der Gewinn der Reise setzt die Bereitschaft des Gewinners und der Begleitperson voraus, an einer medialen Berichterstattung (z. B. durch Bild-, Ton- und Videoaufnahmen) über die Reise mitzuwirken. Der Veranstalter beabsichtigt, über die Durchführung der Reise bzw. Berichterstattung über das Gewinnspiel auf seiner Website  und den unternehmenseigenen Social-Media-Kanälen zu berichten.


3. Teilnahmeberechtigung

Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen. Personen, die auf einer Verbotsverfügung des Sportvereins bzw. Sportverbands oder des Stadionbetreibers stehen, von Sportveranstaltungen ausgeschlossen sind oder auf einer Liste bekannter Gewalttäter stehen, dürfen nicht an dieser Aktion teilnehmen.

Am Ende des Gewinnspiels werden die Gewinner ausgelost und per Mail durch den Veranstalter benachrichtigt. Teilnahme ist voll geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland und gültigem Führerschein der Klasse B möglich.

Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und Gewinne nicht zu gewähren  bzw. nachträglich abzuerkennen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht oder mehrfach an dem Gewinnspiel teilnimmt.


4. Datenschutz

Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gewinnspiels ist der Veranstalter. Die vom Teilnehmer übermittelten Daten werden ausschließlich für die Durchführung sowie Abwicklung des Gewinnspiels erhoben und verarbeitet sowie an Dritte (z. B. Partnerunternehmen, Gewinnspielsponsoren, Post, Spedition) zum Versand übermittelt. Die Weitergabe von Teilnehmerdaten an Dritte erfolgt ausschließlich zum Zweck der ordnungsgemäßen Gewinnübergabe bzw. Durchführung des Gewinnspiels. Jeder Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung (Art. 21 DSGVO) und das Recht jederzeit eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widerrufen, sofern die Datenverarbeitung auf einer Einwilligungserklärung beruht (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.


5. Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Keine Barauszahlung möglich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen, insbesondere z. B. einer Änderung der Rechtslage, Gewinne durch andere Gewinne zu ersetzen, die Durchführung zu ändern oder das Gewinnspiel insgesamt abzusagen. Ansprüche der Teilnehmer gegen den Veranstalter bestehen in diesen Fällen nicht. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Der Veranstalter haftet nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz für Schäden, die auf der Teilnahme an diesem Gewinnspiel, der Entgegennahme und/oder Verwendung des Gewinns beruhen. Der Veranstalter haftet dem Grunde nach für eigene, bzw. seiner Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, auf deren Erfüllung die Teilnehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Gewinnspiels regelmäßig vertrauen durften; in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Von dieser Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz, Leistungsstörungen oder sonstige Pflichtverletzungen der zur Durchführung des Gewinns eingeschalteten Dritten, soweit dem Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.